Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen gebührenpflichtigen Säcken oder in plombierten Containern entsorgt werden.
Sperrgut mit Sperrgutmarken in Bündeln zu maximal 30 kg und 2 m Länge (Pro Sperrgutmarke) bereitstellen.
Die Container sind mit Firmenname zu beschriften. In Container ohne Plomben dürfen nur gebührenpflichtige Säcke deponiert werden.