Patentwesen

Betriebsbewilligung Gastgewerbe

Jedes gewerbsmässige Angebot der Beherbergung, von Plätzen für Camping, von Speisen und/oder alkoholischen oder alkoholfreien Getränken zum Genuss vor Ort, von Speisen zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung unterliegt einer Bewilligung durch den Gemeinderat (z.B. Hotels, Restaurants, Campingplätze, Carnotzets, Traiteure, Kebabs, Gastgebertische, B&B, usw.). Das Bewilligungsgesuch ist beim Gemeinderat mindestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mittels des Formulars "Gesuch um Betriebsbewilligung" einzureichen.

Persönliche Voraussetzungen:

  • über einen guten Leumund verfügen
  • die kantonale obligatorische Prüfung bestanden haben oder über eine anerkannte Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen. Die Anerkennung der Berufsausbildungen und Berufserfahrungen erfolgen ausschliesslich durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.

Voraussetzungen betreffend Räumlichkeiten und Plätze:

  • die Räumlichkeiten und Plätze haben insbesondere den Bestimmungen über die Raumplanung, Bau- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Umweltschutz zu entsprechen.

Das Gesuchsformular ist in zwei Exemplaren mit folgenden Beilagen bei der Gemeinde einzureichen:

  • Strafregisterauszug (max. vor einem Monat ausgestellt)
  • Bestätigung über das Bestehen der kantonalen obligatorischen Prüfung LHR/GBB oder der Anerkennung der Berufsausbildung oder Berufserfahrung
  • Handelsregisterauszug, falls Gesuchsteller für eine Gesellschaft tätig ist.
  • Betreibungsregisterauszug
  • Handlungsfähigkeitszeugnis (einzuverlangen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)

Kleinhandel mit alkoholischen Getränken

Jedes gewerbsmässige Angebot von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung unterliegt einer kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung berechtigt den Inhaber zum Verkauf über die Gasse und/oder zur Lieferung von gegorenen Getränken und/oder gebrannten Wassern. Das Bewilligungsgesuch ist bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) mindestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mittels des Formulars "Gesuchsformular für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken" einzureichen. Die durch den Gemeinderat erteilten Betriebsbewilligungen für die Beherbergung und die Bewirtung ermächtigen ebenfalls zum Kleinhandel mit alkoholischen Getränken. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht des Kleinhandels sind die Produzenten von gegorenen Getränken, die ausschliesslich das Produkt aus ihrer eigenen Ernte verkaufen. Der Verkauf ist ausschliesslich in den Räumlichkeiten ihres Betriebes zulässig.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Unter Kleinhandel mit alkoholischen Getränken versteht man die Branntweinproduzenten, die Betriebe des Wein- und Spirituosenhandels, die Apotheken und Drogerien, die Geschäfte mit einem Lebensmittelsortiment, welche auch alkoholfreie Getränke umfassen, sowie vergleichbare Geschäfte.

Voraussetzungen betreffend Räumlichkeiten und Plätze:

  • Die Räumlichkeiten und Plätze haben insbesondere den Bestimmungen über die Raumplanung, Bau- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Umweltschutz zu entsprechen.

Gesuch Betriebsbewilligung Gastgewerbe

Gesuch Kleinhandel mit alkoholischen Getränken

Kontakt