Homologation Abfallreglement

von Sandro Kalbermatten

Aufgrund der Umstrukturierung und der neuen Recycling Entsorgung Verwertung Oberwallis (REVO) müssen die Abfallreglemente in den Gemeinden nach dem neuen Musterreglement des Kantons überarbeitet werden. Das vorliegende Reglement wurde dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet, dem Preisüberwacher zur Stellungnahme zugesandt und vom Gemeinderat am 28. Oktober 2025 genehmigt.

Die Bürgerinnen und Bürger haben an der Urversammlung vom 11. Dezember 2025 das vorliegende Reglement genehmigt und der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 homologiert.

Der Gemeindepräsident hat zudem an der Urversammlung vom Dezember 2025 informiert, dass aufgrund der grossen Defizite der letzten Jahre im Bereich Abfall, der Gemeinderat bereits vorgängig beschlossen hat, den Preis für die Grundgebühr Abfall von bisher CHF 0.10/m3 Gebäudevolumen auf CHF 0.15/m3 Gebäudevolumen anzuheben. Im Gegenzug kann die Grundgebühr Wasser (Kategorie B) von CHF 0.15/m3 Gebäudevolumen auf CHF 0.10/nn3 Gebäudevolumen gesenkt werden, so dass unter dem Strich keine Erhöhung der Gebühren für den Abonnenten anfallen. Diese Anpassungen erfolgten per 01. November 2025 gemäss bisherig gültigem Abfallreglement.

Abfallreglement

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