Steuern

Das Steueramt ist zuständig für:

  • Führung des Steuerregisters
  • Fakturierung und Bezug der Gemeindesteuern
  • Die Grundstücksteuern
  • Auskünfte in Steuerfragen
  • Mithilfe beim Ausfüllen der Steuererklärungen

Abgabefrist der jährlichen Steuererklärung ist jeweils am 31. März.

Die kantonale Steuerverwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung (Fristverlängerungsgesuch bzw. Weisungen siehe Beiblatt im Originalsteuererklärungsformular).

 

Provisorischer Steuerbezug - Akontos Gemeindesteuern:

  1. Rate, Fälligkeit: 10. Februar (zahlbar innert 30 Tagen)
  2. Rate, Fälligkeit: 10. April (zahlbar innert 30 Tagen)
  3. Rate, Fälligkeit: 10. Juni (zahlbar innert 30 Tagen)
  4. Rate, Fälligkeit: 10. August (zahlbar innert 30 Tagen)
  5. Rate, Fälligkeit: 10. Oktober (zahlbar innert 30 Tagen)

 

Einsprachen:

Das kantonale Steuergesetz schreibt vor, dass die für die Kantonssteuern getroffenen Verfügungen über Steuerpflicht, Veranlagung, Nachsteuern, Verfahren oder Bussen auch für die Gemeindesteuern gelten. Der Steuerpflichtige, der die Veranlagung nicht annehmen will, hat eine schriftliche Einsprache an die Veranlagungsbehörde, bzw. Einsprachebehörde zu richten. Ab 1. Mai 2009 gilt laut Art. 218 StG: Die Einsprachebehörde für unselbständige Steuerpflichtige ist die kantonale Steuerverwaltung und für selbständige Steuerpflichtige die kantonale Steuerkommission für die natürlichen Personen. Die Einsprache muss innert 30 Tagen bei einer Schweizerischen Poststelle aufgegeben werden. Gegen eine provisorische Veranlagung kann keine Einsprache erhoben werden, da die Einsprachefrist von 30 Tagen erst mit der Eröffnung der definitiven Einschätzung zu laufen beginnt. Bei juristischen Personen ist weiterhin die kantonale Steuerkommission für die juristischen Personen zuständig.

Bitte sende Sie eine Einsprachekopie an nachstehende Adresse:

Einwohnergemeinde Saas-Grund
Abteilung Steuern
Saastalstrasse 390
3910 Saas-Grund

Kontakt

Kalbermatten Sandro
Gemeindeschreiber

+41 27 957 15 42
sandro.kalbermatten@3910.ch

Raster Eigenmietwerte ab Steuerjahr 2013

Genehmigt durch Gemeindesteuerkommission am 25.05.2013

Steuerbeschlüsse 2024

Gemeinderatsbeschluss: 21.11.2023 / Urversammlungsbeschluss: 14.12.2023

Steuerbeschlüsse 2023

Gemeinderatsbeschluss: 21.11.2022 / Urversammlungsbeschluss: 14.12.2022

Steuerbeschlüsse 2022

Gemeinderatsbeschluss: 15.11.2021 / Urversammlungsbeschluss: 16.12.2021

Steuerbeschlüsse 2021

Gemeinderatsbeschluss: 25.01.2021 / Urversammlungsbeschluss: 18.02.2021

Steuerbeschlüsse 2020

Gemeinderatsbeschluss: 25.11.2019 / Urversammlungsbeschluss: 19.12.2019

Steuerbeschlüsse 2019

Gemeinderatsbeschluss: 19.11.2018 / Urversammlungsbeschluss: 19.12.2018

Steuerbeschlüsse 2018

Gemeinderatsbeschluss: 13.11.2017 / Urversammlungsbeschluss: 11.12.2017

Steuerbeschlüsse 2017

Gemeinderatsbeschluss: 07.11.2016 / Urversammlungsbeschluss: 12.12.2016

Steuerbeschlüsse 2016

Gemeinderatsbeschluss: 09.11.2015 / Urversammlungsbeschluss: 15.12.2015

Steuerbeschlüsse 2015

Gemeinderatsbeschluss: 10.11.2014 / Urversammlungsbeschluss: 17.12.2014

Steuerbeschlüsse 2014

Gemeinderatsbeschluss: 25.11.2013 / Urversammlungsbeschluss: 03.12.2013

Steuerbeschlüsse 2013

Gemeinderatsbeschluss: 08.10.2012 / Urversammlungsbeschluss: 27.02.2013